Aufklärungsflüge über MeckPom

Diskutiere Aufklärungsflüge über MeckPom im Bundeswehr Forum im Bereich Einsatz bei; Es kam doch schon vor Wochen, daß die Piloten zu tief waren, 13xm glaube und jetzt ebend die Konsequenzen tragen müssen.

Bowser

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Gestern in den ZDF Nachrichten sagten sie was unter der 150 Meter Marke.
Auf den Videoausschnitten sah mir dies aber deutlich höher aus.
Es kam doch schon vor Wochen, daß die Piloten zu tief waren, 13xm glaube und jetzt ebend die Konsequenzen tragen müssen.
 
Matthias76

Matthias76

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Ein Soldat muss einen Befehl der eine Straftat beinhaltet verweigern.
Wenn ein Befehl keine Straftat beinhaltet, aber rechtswidrig ist muss er ausgeführt werden, der Soldat kann sich aber hinterher beschweren.
Über die rechtmäßigkeit wird eventuell in Zukunft ein Gericht im Grundsatz entscheiden, ...
Wußte ich nicht. Danke...

Wieso muss man eigentlich mit Delikten gegen sein Eigentum rechnen???
Wenn ich, um mal von mir auszugehen, weiß, daß irgendwo eine größere Demo geplant ist, links, rechts, CDU, FDP oder sonstwer, muß ich doch mittlerweile immer damit rechnen, daß irgendetwas passiert. Hat sich doch seit den 70ern so etabliert. Daher mein Odervergleich. Das mit der Frau finde ich etwas übertrieben...
Da fällt mir aber ein böses Urteil von irgendwann in den 90ern aus Italien ein, mit dem ich NICHT konform gehe, ich weiß auch nicht, ob das nicht inzwischen revidiert wurde oder überhaupt stimmt, könnte ich aus der BILD haben, aber wie geschrieben: keine Ahnung :red: : Dort war eine Frau wegen Tragen eines Minirockes als teilweise Mitschuld an ihrer Vergewaltigung angesehen worden...
 
Luftpirat

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"ETUW"
Es kam doch schon vor Wochen, daß die Piloten zu tief waren, 13xm glaube und jetzt ebend die Konsequenzen tragen müssen.
Oder auch nicht: :TD:

mir selbst schrieb:
Und sollte die Unterschreitung der Mindestflughöhe aus Witterungsgründen zur Aufgabenerfüllung notwendig gewesen sein, so ist sie nicht mal strafbar, denn es hätte sich dabei um eine Aufgabe der Gefahrenabwehr gehandelt, und die rechtfertigt einen Verstoß gegen die Mindestflughöhe ebenso wie ein sonstiges polizeiliches Sonderrecht, meinetwegen das Missachten einer roten Ampel bei einer Verfolgungsfahrt.
 

Deak

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Soweit ich weiß wäre das ohnehin keine Straftat sondern schlimmstenfalls eine Ordnungswidrigkeit. Aber da können die Juristen vielleicht Auskunft geben.
Andererseits... hat die Diskussion längst jeden faktischen und inzwischen auch jeden juristischen Bezug verloren und ist nur noch ein peinliches politisches Affentheater. In jedem Kindergarten geht es vernünftiger zu, sitzen dort schließlich keine Hinterbänkler, die auch mal wieder in die Nachrichten wollen.
 

DerFuchs

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Ziemlich genau 23,4 km südlich von ETNN
Dieser (mittlerweile) zum "Stammtisch-Palaver" mutierte Thread nervt.

Aber obwohl ich mir immer wieder fest vornehme, hier nicht mehr zu lesen, schau ich doch immer wieder rein, um zu lesen, welche hanebüchenen Aussagen jetzt wieder neu sind.

Und jetzt eine Geschichte von mir (tatsächlich passiert):

Da stehe ich letzte Woche auf der Terrasse eines Bekannten in der Nordeifel. Bekleidet war ich ganz normal, aber leider ein schwarzes T-Shirt. Das sollte sich bitter rächen. Es dauerte keine 1/2 Stunde, da flog doch tatsächlich ein (oder mehrere) Tornados "Scheinangriffe" in einer Höhe von ca. 150 m (kann auch tiefer gewesen sein) direkt auf die Terrasse zu. Und das im Abstand von ein paar Minuten mehrmals. Ca. eine halbe Stunde später kreuzte doch tatsächlich auch noch ein Polizeihubschrauber auf und umkreiste das Gebiet mehrmals und auch ziemlich tief. Nachdem ich vorsichtshalber meinen Personalausweis in die Höhe hielt, wurde das Spektakel ziemlich schnell beendet. Es war wieder Ruhe, den ganzen Tag kein Tornado, ..., Hubschrauber mehr. Da soll noch einer sagen, die Polizeihubschrauber hätten schlechte Sichtgeräte !!

MfG
 

Talon4Henk

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Wenn ich, um mal von mir auszugehen, weiß, daß irgendwo eine größere Demo geplant ist, links, rechts, CDU, FDP oder sonstwer, muß ich doch mittlerweile immer damit rechnen, daß irgendetwas passiert.
Ich schrieb dies, da Du ja der Meinung warst andere Leute hätten damit zu rechnen gehabt und dann vielleicht lustig gemeint damit begründet hast, dass der Halter im Halteverbot geparkt hätte.

Aber genau das was Du schreibst ist ja der Grund aus dem Polizei und dann eventuell angeforderte Unterstützung im Rahmen einer Amtshilfe vor Ort sein muss. Wenn man also mit Gewalt und Straftaten rechnen muss; wenn man nach Deiner Aussage damit rechnen muss, dass unbeteiligte Menschen in ihren Grundrechten beschnitten werden (beispielhaft genannt: Recht auf körperliche Unversehrtheit, Recht auf Eigentum [und dessen Unversehrtheit]) dann MUSS unser Staat zur Wahrung dieser Rechte und zur Aufrechterhaltung der Ordnung eingreifen.

Dann steht also nicht mehr ausser Frage, waum die von Dir so titulierten "Freunde" etwas tun, sondern nur noch die Verhältnismäßigkeit der Mittel.

Generell zur Frag, ob die Amtshilfe mit Tornados schon mal zu nachweisbaren Erfolgen geführt hat: Ja. So wurde eine Waffenschieberbande aufgedeckt und die Waffenübergabe bildlich festgehalten. Initiiert von der Zollfahndung Karlsruhe. (offene Quelle: Tagesspiegel: 26. Oktober 1997)
 
Bleiente

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Der Einsatz der Bundeswehr beim G8-Gipfel Anfang Juni in Heiligendamm hat nach Schätzung der Bundesregierung rund zehn Millionen Euro gekostet. Das geht aus einer Antwort des Wirtschaftsministeriums auf eine Kleine Anfrage der Bundestagsfraktion der Linken hervor, wie die Partei am Freitag mitteilte. Wie aus der Antwort weiter hervorgeht, belaufen sich die Kosten der Bundeswehr im Rahmen der Amtshilfe für Mecklenburg-Vorpommern auf rund drei Millionen Euro. Nach einer Verwaltungsvereinbarung mit dem Land verzichtet die Bundesregierung aber darauf, sich diese Summe erstatten zu lassen. Die besonders teuren Flüge mit Tornado-Jets werden demnach aus dem Jahresflugstundenprogramm der Luftwaffe beglichen. Diese Flüge wären anderenfalls als Übungsflüge durchgeführt worden, heißt es in dem Antwortschreiben. .....
http://www.welt.de/politik/article1025378/Bundeswehreinsatz_kostete_zehn_Millionen_Euro.html

Wieso widersprechen sich die Angaben ? Mal 10 Mio und dann 3 Mio ? Oder hat dort ein Journalist den Zusammenhang vergessen und 3 Mio ist nur eine Teilsumme ?
 
BadCompany

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Ich verstehe das so, dass die 3Mio. der Anteil an den Gesamtkosten von 10 Mio. gewesen wäre, den das Land MeckPom hätte tragen müssen. Zwar ist ständig nur von den Tornados und den Spähwagen die Rede, ich denke aber mal dass der größte Teil der Kosten auf Logistik und Sanitätsdienst entfallen.
 
Bleiente

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Ich verstehe das so, dass die 3Mio. der Anteil an den Gesamtkosten von 10 Mio. gewesen wäre, den das Land MeckPom hätte tragen müssen. Zwar ist ständig nur von den Tornados und den Spähwagen die Rede, ich denke aber mal dass der größte Teil der Kosten auf Logistik und Sanitätsdienst entfallen.
@BadCompany
Danke, das wäre eine Erklärung ;) Denn jetzt wo Du es sagts verstehe ich das geschriebene ebenso :!: :red:
 
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Klage eingereicht

Beim Verwaltungsgericht Schwerin ist am Donnerstag Klage im Zusammenhang mit dem Einsatz von «Tornado»-Flugzeugen während des G8-Gipfels im Juni in Heiligendamm gegen das Land Mecklenburg-Vorpommern eingereicht worden. Ein Gerichtssprecher bestätigte den Eingang eines entsprechenden Schreibens. .....
http://www.pr-inside.com/de/klage-wegen-tornado-aufklaerung-eingereicht-r206446.htm

So, naja dann werden wir ja mal sehen was rauskommen wird.
 
Luftpirat

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Hmmh, soso, das horcht sich sehr interessant an. Ob die Klage durchkommt? Es darf gewettet werden. :TD:
Die Kläger beanstanden also:

...die Sicherheitskräfte hätten mit einigen Tabubrüchen experimentiert...
Das tun viele freischaffende Künstler jeden Tag auf's Neue - und leben davon. :p
... Bundeswehr und Polizei seien zu weit gegangen...
Das hört sich nicht furchtbar konkret an, aber immerhin furchtbar. Nicht, dass die Luftwaffe sich geschickt draus redet und frech behauptet, die Tornados seien gar nicht (zu weit) gegangen, weil sie ja nicht mal den Boden berührt hätten... :FFTeufel:

... die Kläger seien im [G8-]Camp Reddelich gefilmt worden...
... und das mitten in der Öffentlichkeit! :eek: Bleibt nur zu hoffen, dass die Richter ihnen nachsehen, dass sie sich keine Kapuze übergezogen haben. :cool:
 
Veith

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Zitat:
...die Sicherheitskräfte hätten mit einigen Tabubrüchen experimentiert...


Das tun viele freischaffende Künstler jeden Tag auf's Neue - und leben davon. :p
Nur als Hinweis:

Ein „freies Land“ ist dadurch charakterisiert, dass es jedem BÜRGER erlaubt ist, alles zu machen, was nicht ausdrücklich verboten ist. Der STAAT jedoch (hier: Militär) nur das, was ihm ausdrücklich erlaubt ist.

Mithin darf eine auf Basis von Recht und Gesetz handelnde Bundeswehr nicht „experimentieren“. Es sei denn, es gibt ein Gesetz mit „Experimentierklausel“, aber das führt zu weit und war hier offensichtlich nicht gegeben.

Ich hoffe, es wird kein Pilot oder ähnlich „Hoher“ zum Baueropfer erwählt ....
 
Luftpirat

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Ein „freies Land“ ist dadurch charakterisiert, dass es jedem BÜRGER erlaubt ist, alles zu machen, was nicht ausdrücklich verboten ist. Der STAAT jedoch (hier: Militär) nur das, was ihm ausdrücklich erlaubt ist.
An dieser griffigen Formel will ich auch nicht rütteln, Veith. Staatliches Handeln muss in der Tat vom Gesetz gedeckt werden. Ich wollte nur den Wischi-Waschi-Vorwurf, der sich nicht gegen Rechtsverstöße, sondern die sittliche Ordnung im weiteren Sinne ("Tabubruch") richtet, ins Lächerliche ziehen... :D

Um einer Diskussion in Richtung der Themen "Sittenwidrigkeit" oder dem "Recht auf Gewohnheit, nicht von Tornados überflogen zu werden" vorzubeugen, füge ich hinzu, dass die Kläger außer den oben zitierten Vorwürfen schon etwas handfestere Rechtsverstöße beklagen müssen, wenn ihnen die Verfahren§ko$ten nicht an den Hörnern hängen bleiben sollen. :FFTeufel:
 

gringo

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Nordkurier am 04.09.2009 (Auszug):
Die auf der Ebene Landes-, Bundesregierung bestellten Aufklärungsflüge erbrachten angeblich kein oder nur unzureichendes Bildmaterial von den Örtlichkeiten rings um das G8-Tagungshotel. So jedenfalls soll es der polizeiliche Führungsstab „Kavala“, der für die Sicherheit des Gipfels zuständig war, eingeschätzt haben. Ohne das Innenministerium in Schwerin zu informieren, genügte der Dienstgrad Polizeihauptkommissar, um beim Commodore des Jagdgeschwaders „Immelmann“ fünf weitere Einsätze zu ordern. Nicht Kavala-Chef, Leitender Polizeidirektor Knut Abramowski, sondern ein Beamter weit unter seinem Rang hatte diese Kompetenz.
„Für uns ist das Anlass generell über bürokratische Abläufe bei Amtshilfe-Einsätzen nachzudenken“, sagte Kossenday. Der zeigte sich keineswegs so beschwichtigend wie Innenminister Lorenz Caffier (CDU) bei seinen Auftritten am Rande vorangegangener Innenausschuss-Sitzungen zu diesem Thema. Mittlerweile ist offenbar seitens der Bundeswehr klar, der Tornadoflug 110 Meter über dem Camp Reddelich „war ein unzulässiger Einsatz“. Der Pilot sei dafür bestraft worden, so der Staatssekretär.
:?!

Na, bravo!
 
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Talon4Henk

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Na, was soll davon halten, die Zeitung hat es ja in sich mitden Infos: Jagdgeschwader "Immelmann", Commodore (64 oder was), unzulässiger Einsatz und deswegen Strafe???
Wenn die Crew bestraft wurde dann wegen Unterschreiten der minimalen Flughöhe, aber nicht wegen eines unzulässigen Einsatzes.
 
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Nordkurier am 04.09.2004 (Auszug):
:?!

Na, bravo!
Naja, das war ja 2004 :FFTeufel:

Tja, die dummen sind wieder diejenigen die am Ende der Nahrungskette/Befehlskette stehen, der Polizeihauptkommissar fordert beim Commodore (C64 oder doch VC20) die Tornados an, die Crew macht den Job, die Medien greifen es auf und treten es breit und die dummen ist die Crew.Obendrein war das Bildmaterial nicht zu gebrauchen.:rolleyes: Evtl ist dann jetzt auch der Tornado ein schlechtes Flugzeug.:cool:
Hätte aber die Crew eine Gruppe militanter Gegner bildlich festgehalten wie die gerade einen Granatwerfer aufbauen wäre die Crew jetzt Helden der Bundesrepublik Deutschland, der Polizeihauptkommissar wäre jetzt Polizeichef für seine tollkühne voraussicht und der Commodore jetzt ein Amiga...meine natürlich der Oberbefehlshaber der Luftwaffe.:TD:
Und der Tornado ein Wunderwerk deutscher Ingenieurskunst.:FFTeufel:
 

gringo

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@Talon4Henk

Mein "bravo" steht nicht wirklich für Zustimmung.

Wenn man die Öffentlichkeit nun nach dieser tollen Befehlsketten-Offenbarung mit der vollzogenen Bestrafung eines Piloten trösten will ... armes Deutschland!

Sicher, es sind hier verschiedene Dinge.
Nur, Rahmen und Auftrag für den Einsatz riechen sehr wohl nach Chaos und Schäubleritis. Dass dann etwas daneben geht, ist eher folgerichtig.
Es ist toll, dass nun niemand damit zu tun haben möchte. Man kann ja dem Hauptkommissar auch noch einen braten, dann sollte es aber gut sein ...

Ich denke hierbei auch an die Gesetzesabsicht, terrorverdächtige Passagiermaschinen abzuschießen. :rolleyes:
 

Talon4Henk

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@Gringo: Ich habe auch nicht Deine Motivation angezweifelt, sondern die Recherche dieser Zeitung.
Wie ich schon schrieb: die Crew wird bestimmt nicht wegen einer fehlerhaften Befehlskette bestraft worden sein, sondern wegen eines Vergehens gegen geltende Flugbetriebsbestimmungen.
 
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