... Über die genaue Ausrüstung der MI-2 der beiden HSFA zum Zweck der Aufklärung ist kaum etwas bekannt; ebenso, ob diese Fähigkeit der MI-2 auch schon vor 1986 bestand. ...
Mir fiel da noch etwas ein und ich habe im Regal in "Flugzeuge der DDR - Typenbuch Militär- und Zivilluftfahrt - Band III bis 1990 (Billig/Meyer)" und auch bei WIlfried Kopenhagen ("Die andere deutsche Luftwaffe") nachgeschaut (habe auch nicht alles im Kopf ...
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Die Fähigkeit zur Bildaufklärung mittels MI-2 war vorher schon vorhanden:
Zwei MI-2 wurden , gem. Billig/Meyer wurden 1980/81, nach Kopenhagen schon im März 1976; ebenso bei ==>
Transportfliegerstaffel-24 ==>
Ing.-techn. Personal,) bei den (damaligen) FWD (Flugzeugwerke Dresden) mit Luftbild- und Spezialtechnik ausgerüstet. Dazu wurden spezielle Anbauten am hinteren Teil der Kabine und eine Sichtkuppel an der hinteren Kabinentür installiert.
Es handelte sich um die '328' und 335', entweder als
Mi-2F (F = Foto) oder
MI-2LB* (LB = Luftbild) bezeichnet, Beide waren vorher dem HG-34 zugeordnet, gingen nach Umrüstung zur TS-24 (als "Fotokette") dann und waren dann beim KHG-57 im Einsatz um dann der HSFA-5 ('335') bzw. über das KHG-67 der HSFA-3 ('328') zugeordnet wurden.
Über die Kameraausrüstung habe ich (noch) nichts Genaues herausfinden können. Da es sich um ein Produkt aus DDR-Produktion gehandelt haben soll, kann es m.E. wohl nur ein Modell des VEB Carl Zeiss Jena gewesen sein.
Ob die Fähigkeiten der MI-2 Fotoversion ausreichten, die Fähigkeiten einer TU-143 (wie auch immer) zu ersetzen, wenn es denn so geplant war, ist also weiterhin spekulativ.
Dieses Foto zeigt gut die Sichtkuppel in der Kabinentür und den 'Anbau' am Heck der Kabine.
Foto '328' ==>
http://авиару.рф/wp-content/uploads/2017/04/1.Mi-2F-VVS-GDR..jpg
Leider 'verrottet' die '328' seit 2006 in Rechlin (steht heute an anderer Stelle, "hinten links vor der MI-8")
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Mi-8 - JetJournal
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* = gem. NVA-DV "K 043/3/001 Aufklärungsmitel der taktischen Aufklärung (1984)"
... Die Modifikation MI-2LB ist zur Luftbildaufnahme am Tag mit einer maximalen Aufklärungsbreite von 1,5 mal der Flughöhe vorgesehen.