Hi,
zunächst mal gehts um die Frage, was ich überhaupt will: Ich will im Rahmen einer modularen Ausbildung einen CPL erwerben.
Ich bin Inhaber eines PPLs nach JAR-FCL.
Das ist garnicht so selbstverständlich: Nach der neuen Verordnung kann ich auch als Inhaber einer PPL einen Integrierter CPL-Lehrgang absolvieren - will ich aber nicht.
Also wieso auch immer bekommt man von Flugstunden unterschiedliche Meinungen. Von 200h bis 150h PIC-Time war bis jetzt alles dabei.
Man muss dabei für die praktische Ausbildung folgende Voraussetzungen beachten:
1. Beginn vor Beginn der Ausbildung
2. Die CPL-Ausbildung selbst
3. Stunden für Erhalt der CPL
Ich habe jetzt die aktuellen Verordnung gelesen (
1178/2011 DER KOMMISSION vom 25. November 2011) und dort steht:
Modularer CPL-Lehrgang — Flugzeuge
(ich beziehe mich auf die Seiten 81 ff. der og. Verordnung)
Vor Beginn der Flugausbildung muss der Bewerber:
150 Flugstunden absolviert haben!
Es geht hier auch nur um Beginn der Ausbildung, nicht um deren Erhalt.
(Hier steht nicht PIC, wer die Verordnung liest, wird feststellen, dass an anderen Stellen ausdrücklich PIC-Flugzeit steht)
Dann steht dort, wie die praktische
CPL-Ausbildung aussieht:
Da ich kein IR und NVFR habe, muss ich also mind. 15 VFR, 5 NVFR und 10 IR Stunden schrubben. Dann müssen mind. 5 Stunden in einem für die Beförderung von mindestens 4 Personen zugelassenen Flugzeug mit Verstellpropeller und Einziehfahrwerk durchgeführt werden.
Also 35h.
Und dann zum Schluss: Ein Bewerber um eine CPL(A) muss mindestens 200 Flugstunden absolviert haben, die mindestens Folgendes beinhalten:
a. 100 Stunden PIC (davon 20h Überland)
b. 5h Nachtflug (hab ich dann schon in der CPL-Ausbildung gemacht)
c. 10h IR (davon max. 5h Instrumentenbodenzeit)
d. 6 Flugstunden auf mehrmotorigen Flugzeugen
(Frage: Hier steht nicht als PIC, also muss ich kein MEP dafür haben? Mir ist natürlich klar, dass ich kein Multi-Engine fliegen darf...)
e. Sehr interessanter Punkt: Ich darf max. 30h PIC auf TMGs oder Segelflugzeugen "mitnehmen". Ähnliches gilt auch für Helis und Luftschiffe, aber das ist für mich aber uninteressant.
Jetzt steht in
JAR-FCL 1.080 Aufzeichnung von Flugzeiten:
(ii) Der Bewerber für eine Lizenz kann alle Alleinflugzeiten oder Ausbildungszeiten mit einem Lehrberechtigten unter Flugzeit als verantwortlicher Pilot eintragen, vorausgesetzt, dass die Flugzeit als SPIC von dem jeweiligen Lehrberechtigten gegengezeichnet wird.
Fazit zu meinen ursprünglichen Fragen:
1: Ich kann meine komplette Ausbildung, also die 10h Solo als PIC und die 35h SPIC, als verantwortlicher Pilot eintragen, sofern mein Fluglehrer das gegenzeichnet. Hey, super
Steht ja so wortwörtlich in JAR-FCL 1.080 drin.
2. Ich benötige zur 150 Flugstunden, um meine Ausbildung beginnen zu können. Von PIC-Zeit steht da nix.
3. Ich benötige zum Erhalt der CPL 200h Flugzeit, davon müssen aber nur 100 PIC sein.
Das wirft doch folgende Frage auf:
Ich bin jetzt seit Schein vor 1,5 Jahren 40h als PIC geflogen - das ist nicht viel. Aber es ist alles neben dem Studium gelaufen und finanziert, für mich ist das echt viel. Ich habe also bald 100h PIC.
Wenn ich die CPL-Ausbildung mache, werden eh nochmal mind. 35h als SPIC dazukommen, also dann summiert 135h.
Ich habe schon mind. 6 Flugstunden auf Twins also Ko-Pilot.
Jetzt die goldene Frage: Könnte ich die Differenz der 200h und 135h also theoretisch als Kopilot "fliegen"?
Also die 65 Flugstunden...
Konstruktive Kritik ist wie immer gerne gesehen!
Gruß
Nachtrag: Mir ist klar, dass die Regelungen erst am 08.04.2012 in Kraft treten.
Grundsätzlich treten die Regelungen am 08.04.2012 in Kraft.
Außerdem der jeweilige Mitgliedsstaat das Recht zu entscheiden, die Bestimmungen bis zum 08.04.2015, was nationale Lizenzen betrifft und bis zum 08.04.2014 im Übrigen noch nicht anzuwenden.
Allerdings ist das "die" Zukunft, auch wenn ich den CPL schon vorher mache. Mal sehen, ob der die "alten" JAR-FCL dem widersprechen.