Mit welcher Begründung ? In einem Rechtsstaat kannst Du erst belangt werden wenn Du einen Regelverstoß begangen hast,
Das ist nicht Richtig. Ich denke da z.B. an Hooligans denen vor bestimmten Fußballspielen der Pass abgenommen wurde und die Ausreise bzw. die Einreise verboten wurde.
Weiter wurde einigen Moslems die Ausreise verboten als sie nach Syrien oder nach Afghanistan reisen wollen.
Der Paragraf 29 LiftVG spricht von der Abwehr von Gefahren. Dort wird nirgendwo davon geschrieben, dass die Gefahr schon eingetreten sein muss.
Es langt der hinreichende Verdacht.
Und das bei uns.
Wenn die Luftaufsicht ein Startverbot erlässt, dann gilt das erst einmal.
Unmittelbarer Zwang ist für die Durchsetzung erlaubt, sei es durch Amtshilfe der Polizei, oder durch Vorsetzen von Fahrzeugen.
Dagegen kann man Widerspruch einlegen, aber das hat keine Aufschiebende Wirkung.
Die USA sind da nochmal wesentlich strenger und haben mehr Möglichkeiten.