Red Bull: Pilotentausch während des Fluges gescheitert

Diskutiere Red Bull: Pilotentausch während des Fluges gescheitert im Flugunfälle und Flugunfallforschung Forum im Bereich Luftfahrzeuge allgemein; Mit welcher Begründung ? In einem Rechtsstaat kannst Du erst belangt werden wenn Du einen Regelverstoß begangen hast, und das ist auch gut so. Da...
Wolfsmond

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Mit welcher Begründung ? In einem Rechtsstaat kannst Du erst belangt werden wenn Du einen Regelverstoß begangen hast, und das ist auch gut so. Da hier ein klarer Fall von Vorsatz vorliegt, dürfte die Strafe allerdings entsprechend härter ausfallen.
 

jackrabbit

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Hallo und Moin,

In einem Rechtsstaat kannst Du erst belangt werden wenn Du einen Regelverstoß begangen hast, …
das kommt auf den vorgesehenen „Regelverstoß“ an, bei Straftaten oder Gefährdungen Dritter sieht das natürlich anders aus. Da reicht dann schon die (ernsthafte) Absicht.

Grüße
 
born4fly

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Mit welcher Begründung ? In einem Rechtsstaat kannst Du erst belangt werden wenn Du einen Regelverstoß begangen hast, und das ist auch gut so. Da hier ein klarer Fall von Vorsatz vorliegt, dürfte die Strafe allerdings entsprechend härter ausfallen.
ich denke bei der Gefährdung Dritter gibt es schon Möglichkeiten, den Start zu untersagen. Notfalls eben über die Krücke eines Rampcheck, bei dem die Montage der Speedbrake moniert wird. Vermutlich hat diese ja kein Cessna-Approval.
 
macfly

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Notfalls eben über die Krücke eines Rampcheck, bei dem die Montage der Speedbrake moniert wird. Vermutlich hat diese ja kein Cessna-Approval.
Angeblich hatten sie diese Speedbrakes in 200 Flugstunden ausführlich getestet. Behaupteten sie im Video direkt nach dem Stunt. Ich hätte daher vermutet, dass sie für dieses Experiment schon irgendeine experimentelle Genehmigung zur Flugerprobung hatten (eben für Erprobungsflüge mit Pilot). Wäre ja der Hammer, wenn sie da auch schon monatelang illegal unterwegs gewesen wären.
Wobei, wirklich wundern würde mich nichts mehr...
 
lutz_manne

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Interessant in dem Film über RedBull aus #15... da springt ein Mensch ohne Fallschirm aus dem Flugzeug und lässt sich von anderen Fallschirmspringern "fangen". Ist das nicht ebenso ein Verstoß gegen Luftfahrtauflagen? In dem Moment des Verlassens vom Flugzeug, ist es eigentlich ein freifallendes, flugunfähiges Objekt. Wie kann man dafür eine Genehmigung bekommen?

Ab der Stelle:
 
pok

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Interessant in dem Film über RedBull aus #15... da springt ein Mensch ohne Fallschirm aus dem Flugzeug und lässt sich von anderen Fallschirmspringern "fangen". Ist das nicht ebenso ein Verstoß gegen Luftfahrtauflagen? In dem Moment des Verlassens vom Flugzeug, ist es eigentlich ein freifallendes, flugunfähiges Objekt. Wie kann man dafür eine Genehmigung bekommen?

Ab der Stelle:

Es gab vor Jahren ja auch einen Absprung ohne Fallschirm in ein Netz am Boden. Generell stimme ich den Vorrednern aber zu, die Red Bull Air races in der Tradition der Rennen in den 20er und 30er Jahren mit all den Sicherheitsmaßnahmen mag ja noch unterhaltsam sein und ich war selber schon zu Gast bei solchen Rennen, aber der Tunneldurchflug, solche Absprünge und jetzt der „Flugzeugtausch“ sind m.E falsch. Allerdings sollten wir die Kirche auch im Dorf lassen, denn realistischerweise gefährden sich lediglich Erwachsene und trainierte „Sportler“, denn solche Aktionen werden nicht über besiedeltem Gebiet durchgeführt, im Gegensatz zum Beispiel zur Bruchlandung eines Greenpeace „Aktivisten“ im Fußballstadion.

Die FAA wird sicher schnell und angemessen reagieren.

Der Zirkus kann aber natürlich wie schon beim Tunneldurchflug jederzeit weiterziehen in einen Staat, der so etwas zulässt.
 

Adjuster

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Mit welcher Begründung ? In einem Rechtsstaat kannst Du erst belangt werden wenn Du einen Regelverstoß begangen hast,
Das ist nicht Richtig. Ich denke da z.B. an Hooligans denen vor bestimmten Fußballspielen der Pass abgenommen wurde und die Ausreise bzw. die Einreise verboten wurde.
Weiter wurde einigen Moslems die Ausreise verboten als sie nach Syrien oder nach Afghanistan reisen wollen.


Der Paragraf 29 LiftVG spricht von der Abwehr von Gefahren. Dort wird nirgendwo davon geschrieben, dass die Gefahr schon eingetreten sein muss.
Es langt der hinreichende Verdacht.
Und das bei uns.
Wenn die Luftaufsicht ein Startverbot erlässt, dann gilt das erst einmal.
Unmittelbarer Zwang ist für die Durchsetzung erlaubt, sei es durch Amtshilfe der Polizei, oder durch Vorsetzen von Fahrzeugen.
Dagegen kann man Widerspruch einlegen, aber das hat keine Aufschiebende Wirkung.

Die USA sind da nochmal wesentlich strenger und haben mehr Möglichkeiten.
 
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Simon Maier

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Hallo,

@Adjuster Hierbei handelt es sich dann aber wohl um deutsches Recht. Der Stunt fand nicht in D, sondern in den USA statt, daher gilt in diesem Fall US Recht.
Ich bin weder US Bürger noch kenne ich mich im US Recht gut aus, D ist aber wohl strenger reguliert als die USA.
 
pok

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Das ist richtig, die FAA bräuchte zur Durchsetzung des Bundesrechts Amtshilfe von Federal Marshals und kann nicht einfach ohne Gerichtsurteil den Sheriff anrufen um Flugzeuge an die Kette zu legen, zumal es bisher auch noch nie so einen Fall gegeben hat, wo FAA Anweisung missachtet wurden.
Grundsätzlich schon richtig, nur weil an den Maschinen illegale Veränderung vorgenommen wurden kann man nicht die große Keule herausholen und es gibt nur Rampchecks aber keine Hangar-Checks, dafür bräuchte es auch erstmal einen Warrant von einem Bundesrichter
 
Wolfsmond

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Die was-wäre-wenn-Diskussion erübrigt sich ohnehin, da die Herrschaften ja gleich mal Fakten geschaffen haben, die von den zuständigen Behörden nun entsprechend gewürdigt werden können, und hoffentlich auch werden.
 
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