Nein, aber unter anderem Deutschland hat dadurch sein Neutralitätsgebot gemäß der UN verletzt.
Das bedeutet eigentlich so gesehen, das Rußland, nicht falsch verstehen, das Recht hat zum Beispiel Transportmittel die Waffen liefert zu beschießen.
Zitat:"
Für Michael Bothe, einen der führenden Experten auf dem Gebiet des humanitären Völkerrechts, stellt jede Unterstützung einer Konfliktpartei eine Verletzung des Neutralitätsrechts dar, die zu Gegenmaßnahmen berechtigt5). An anderer Stelle6) nennt Bothe insbesondere Waffenlieferungen als unzulässige Unterstützung7). Dabei komme es nicht darauf an, ob der unterstützte Staat das Opfer eines (völkerrechtswidrigen) Angriffs geworden sei, denn nach dem Grundsatz der Gleichheit der Konfliktparteien spiele die Rechtmäßigkeit bzw. Rechtfertigung des Angriffs keine Rolle, vielmehr sei strikt zwischen dem
ius ad bellum und dem
ius in bello zu trennen8).
Wenn man dieser Ansicht folgt, stellen deutsche Waffenlieferungen an die Ukraine zumindest eine Neutralitätsverletzung dar, die Russland zu Gegenmaßnahmen berechtigt, z.B. zu einem Angriff auf ein deutsches Schiff, welches Waffen für die Ukraine transportiert."
Nach dem altehrwürdigen Neutralitätsrecht ist das Territorium neutraler Mächte „unverletzlich“. Konfliktparteien dürfen es deshalb in keiner konfliktbezogenen Weise nutzen. Doch wann verliert ein Staat seine Neutralität?
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