Rhönlerche
Alien
Man darf Flugzeuge einfach so fotografieren. Es muss nicht gefragt werden. Reg Dich also wieder ab.
wenn ich es richtig verstanden habe, handelt es sich doch gar nicht um ein aktuelles/ aktuell erstelltes Foto,Er möchte es nicht, Ende. Jeder mit ein wenig Anstand lässt es dann sein.
Tut mir leid für dein Rechtsverständnis, aber andersherum wird ein Schuh daraus. Da kommt einer daher und poltert gleich drauflos. Und verlangt unter Androhung rechtlicher Schritte etwas, wozu er schlicht kein Recht hat (siehe Link in Post#4) Punktum. Was lässt er sein Schätzchen auch einfach so rumstehen. Er hätte es ja auch abdecken können. Selber schuld.Da kommt einer dahergelaufen und macht einfach ein Foto von seinem Eigentum um es dann wer weiß wo überall im Netz zu posten. Der Böse ist jetzt ...man halte sich fest...nicht der Fotomensch, sondern der Eigner!
Er bat euch. Er hat nicht gesagt: Lösch sofort die Bilder, oder du hörst von unserem Anwalt. Fällt dir was auf?Irgendwann kam der General Manager zu uns - wir kannten uns persönlich - .....Er bat uns, weil es eben eine wichtige Kundin war, der Beschwerde nachzukommen
Schon in #4Es gibt kein "Recht am Bild der eigenen Sache"
(sorry, falls darauf schon jemand verwiesen hat)
Nein. Ich ziehe das nichtmal in Erwägung. Wenn ein Pilot zum Fremdv*geln fliegen will, ist das sein Problem. Er steht in allen möglichen Listen (Start/Landung) und ist ggf. auf Flightradar zu sehen. Zudem hat er Funkkontakt zu ATC und wird auf Band aufgezeichnet. Ich sehe nicht die geringsten Parallelen zu einem fotografierten KFZ.Das wäre zumindest erwägenswert.
Die Meldung vor dem Start und nach der Landung ist eine deutsche Besonderheit, die könnte auch abgeschafft werden. Und bei Flightradar24 kann man sich blocken lassen.... Er steht in allen möglichen Listen (Start/Landung) und ist ggf. auf Flightradar zu sehen ...
Ist das denn auch auf deutschen Airbasen auch so? Da wird ja geduldet das man am Zaun steht und knipst, aber nicht kontrolliert. Oder muss man sich die Bilder freigeben lassen hinterher?Da gibt es doch eine ganz klare Antwort:
Wenn das Flugzeug eingehallt ist ( Hangar ), dann nur mit Erlaubnis des Besitzers
Wenn das Flugzeug im Freien steht, auf Taxi-Way oder Startbahn unterwegs ist, oder sich in der Luft befindet,
dann braucht man keine Erlaubnis des Besitzers.
Ausnahme: Auf dem Foto befinden sich mil. Anlagen oder sicherheitstechnisch relevante Bauten/Fahrzeuge etc. im Hintergrund,
z.B. Rollen zum Start einer EL-AL-Maschine in FRA oder MUC, da ist die BuPo immer mit drauf.
Ich kann z.B. in Ramstein-Airbase alles fotografieren, was startet oder landet, es dürfen nur keine Fotos in die Base hinein geschossen werden.