Kein Funksignal mehr: Drohne der Bundeswehr stürzt bei Cröchern ab

Diskutiere Kein Funksignal mehr: Drohne der Bundeswehr stürzt bei Cröchern ab im Drohnen Forum im Bereich Luftfahrzeuge allgemein; Aber jeder ist verpflichtet einen Fund anzuzeigen. Tut er es nicht, dann haftet er für Folgeschäden.
pok

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Alien
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Das Auffinden eines Sachwertes ist nicht mit Verletzten zu vergleichen. Von einer Drohne geht keine Gefahr aus, die zum Handeln zwingt.
Aber jeder ist verpflichtet einen Fund anzuzeigen. Tut er es nicht, dann haftet er für Folgeschäden.
 

koehlerbv

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Über Steuern und den "mistigen Staat" jammern, für die Bundeswehr mehr Geld verlangen - und Finderlohn haben wollen.
Das ist einfach nur kaputt, verwerflich, ohne jede Verantwortung.
 

jackrabbit

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Hallo,

Das Auffinden eines Sachwertes ist nicht mit Verletzten zu vergleichen. Von einer Drohne geht keine Gefahr aus, die zum Handeln zwingt.
da sind sie wieder: die Ausreden, die man so hat, um nicht zu handeln. :rolleyes1:
Von "Zwingen" war auch keine Rede, man meldet hat einfach den Fund eine angestürzten Drohne
(oder z.B. auch eines augenscheinlich gestohlenen Autos in der Feldmark.)

Wissen wir denn das die Bundeswehr keine Beschriftung an dieser Drohne hatte, die den Findern z.B. sagte welche Telefonnummer sie anrufen sollen, um den Fund zu melden?
in D ruft man im Zweifelsfall einfach die Polizei an, es muss ja nicht über die Rettungsleitstelle/ den Notruf geschehen.

Grüsse
 
amsi

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... da ist unter anderem ein Taktisches Kennzeichen drauf...

Das sollte schon mal weiter helfen wem das Teil gehört.
 

Jubernd

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Aber jeder ist verpflichtet einen Fund anzuzeigen. Tut er es nicht, dann haftet er für Folgeschäden.
Völliger Unsinn! Kein Mensch muss den Fund einer Sache anzeigen, an der er nur vorüber geht, ohne sie mitzunehmen. Ausnahme: unmittelbare Gefahr für Menshenleben.
 

Jubernd

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Über Steuern und den "mistigen Staat" jammern, für die Bundeswehr mehr Geld verlangen - und Finderlohn haben wollen.
Das ist einfach nur kaputt, verwerflich, ohne jede Verantwortung.
Verwerflich handelt nur die Bundeswehr, die schwere Drohnen fliegen lässt, ohne sie unbegrenzt funktechnisch beherrschen zu können.
 

Jubernd

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Wissen wir denn das die Bundeswehr keine Beschriftung an dieser Drohne hatte, die den Findern z.B. sagte welche Telefonnummer sie anrufen sollen, um den Fund zu melden?
Das würde ja bedeuten, dass Abstürze, wie bei Wettersonden, von vorn herein eingeplant wären. Bei dem aber wesentlich höheren Gefahrenpotenzial bei Abstürzen wäre das ein Fall für den Staatsanwalt.
Das ist doch Quatsch! Dann dürfte z. B. auch kein Flugzeug fliegen, die stürzen auch manchmal ab...

C80
Aber nicht, weil die Funkverbindung mangelhaft ist. Da sitzt immer noch ein Mensch drin.
 

jackrabbit

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Hallo,

Völliger Unsinn! Kein Mensch muss den Fund einer Sache anzeigen, an der er nur vorüber geht, ohne sie mitzunehmen. Ausnahme: unmittelbare Gefahr für Menshenleben.
naja, das regelt das Fundrecht doch irgendwie anders:
Das deutsche Fundrecht regelt als Teil des deutschen Sachenrechts die Eigentumsverhältnisse an verlorenen Sachen und das gesetzliche Schuldverhältnis zwischen dem Eigentümer und dem Finder. Die Regelungen finden sich in § 965 bis § 984 BGB.

Zwischen dem Verlierer (das Gesetz spricht genauer vom Empfangsberechtigten) und dem Finder entsteht ein gesetzliches Schuldverhältnis.
Dieses verpflichtet den Finder dazu, den Fund dem Empfangsberechtigten anzuzeigen und abzuliefern.
Kennt er diesen nicht, hat er bei einem Wert von mehr als 10 Euro den Fund bei der zuständigen Behörde (Gemeinde/Polizei) anzuzeigen und abzuliefern.

[Wikipedia]

Du solltest also in deinem Fall also einfach daran vorbeigehen und sagen, Du hättest nichts gesehen. :wink2:

Grüsse
 
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Jubernd

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Hallo,



naja, das regelt das Fundrecht doch irgendwie anders:
Das deutsche Fundrecht regelt als Teil des deutschen Sachenrechts die Eigentumsverhältnisse an verlorenen Sachen und das gesetzliche Schuldverhältnis zwischen dem Eigentümer und dem Finder. Die Regelungen finden sich in § 965 bis § 984 BGB.

Zwischen dem Verlierer (das Gesetz spricht genauer vom Empfangsberechtigten) und dem Finder entsteht ein gesetzliches Schuldverhältnis.
Dieses verpflichtet den Finder dazu, den Fund dem Empfangsberechtigten anzuzeigen und abzuliefern.
Kennt er diesen nicht, hat er bei einem Wert von mehr als 10 Euro den Fund bei der zuständigen Behörde (Gemeinde/Polizei) anzuzeigen und abzuliefern.

[Wikipedia]

Du solltest also in deinem Fall also einfach daran vorbeigehen und sagen, Du hättest nichts gesehen. :wink2:

Grüsse
Genau so ist es. Jeder, der etwas findet, kann selbst entscheiden, ob die Annahme des Fundes ihm nützt (Finderlohn bei Wertsachen) oder ihm außer Zeitverlust und sonstigen Scherereien nichts weiter einbringt. Eine Fundpflicht gibt es nicht.
 
FREDO

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Weiterhin ist auch ein menschlich einwandfreier freundlicher Kontakt zum Eigentümer immer von Vorteil. Und dann denke ich, regelt sich was mit Finderlohn fast ganz von selbst. Letztlich ist jede Summe oberhalb von Null für den Finder ein Gewinn...
 
Intrepid

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Das würde ja bedeuten, dass Abstürze, wie bei Wettersonden, von vorn herein eingeplant wären.
Auf welchem Dampfer bist Du unterwegs? Sogar Landeklappen haben eine Teilenummer. Ist auch nicht geplant, dass die abreißen - machen sie aber manchmal.
 

Jubernd

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Weiterhin ist auch ein menschlich einwandfreier freundlicher Kontakt zum Eigentümer immer von Vorteil. Und dann denke ich, regelt sich was mit Finderlohn fast ganz von selbst. Letztlich ist jede Summe oberhalb von Null für den Finder ein Gewinn...
Das ist der Idealzustand. So sollte es sein. Wie oft sieht sich aber ein Finder gezwungen, sich zu rechtfertigen, weil angeblich nicht alles abgegeben wurde oder, siehe Beispiel, die Fundsache angeblich beschädigt wurde.
 

koehlerbv

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Belege? Ohne die ist das Geschwätz!
 

Jubernd

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Auf welchem Dampfer bist Du unterwegs? Sogar Landeklappen haben eine Teilenummer. Ist auch nicht geplant, dass die abreißen - machen sie aber manchmal.
Aber da steht wohl kaum eine Telefonnummer dran mit der Zusicherung eines Finderlohnes, denn das sind Ausnahmefälle . Drohnen sind eine völlig neue Technik, die auch rechtliche Anpassungen erfordert. Wer diese unbemannten Flugkörper mit mangelhafter Beeinflussbarkeit auf die Menschheit los lässt, handelt grob fahrlässig.
 
FREDO

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Insgesamt aber Rille, denn man kann sich "herrenloses" Gut nicht einfach mal so aneignen. haben die Herren unter Strom wohl nicht auf dem Schirm gehabt. Und der Rest mit "Fordern" ist dann ohne weitere Diskussion. Sowas macht man vom hohen Pferd, kommt bestens an...
 

koehlerbv

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Sind Dir gerade die Finderlohn- und Egotrip-Argumente ausgegangen, Bernd?
 
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Gilmore

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Langer Rede kurzer Sinn: Findet man etwas, was der Bundeswehr oder einer anderen Streitmacht zu gehören scheint - liegenlassen und Mund halten. Wenn man, wie oben erwähnt, sich möglicherweise auch noch strafbar macht.
Andererseits, einen Finderlohn zu fordern, geht natürlich gar nicht.
 

jackrabbit

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Hallo,

Langer Rede kurzer Sinn: Findet man etwas, was der Bundeswehr oder einer anderen Streitmacht zu gehören scheint - liegenlassen und Mund halten.
ist doch Quatsch. So etwas eignet man sich nur nicht an und lässt den Finder raushängen,
sondern man meldet halt den Gegenstand (eher ohne ihn näher zu untersuchen).

Grüsse
 
WaS

WaS

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Interessante Fragestellung, ob die Entdeckung eines abgestürzten Luftfahrzeugs überhaupt ins Fundrecht fällt!
Falls ja, dann ist es aber nicht ok, sich das Ding anzueignen und die Herausgabe von irgendwelchen Zahlungen abhängig zu machen. (Zuerst kommt die Pflicht zum Abliefern, dann der Anspruch auf Finderlohn!) Das wäre doch Erpressung, und da ist schon der Versuch strafbar. Militärisch oder zivil ist dabei egal.
 
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