Vielleicht sehe ich das zu kompliziert, aber welchen rechtlichen Bestand hat denn die Beschlagnahme einer An-124 eines private-wirtschaftlichen Unternehmens wie Volga Dnjepr? Im Moment mag das ganz plausibel klingen, aber was ist in 1,2 oder 5 Jahren wenn der Krieg hoffentlich vorbei ist?
Und: wäre es dann nicht auch umgekehrt möglich, dass Russland eben dieses beschlagnahmte Flugzeug "zurück-beschlagnahmt"? Einer der Hauptmärkte für die AN-124 ist unter anderem China. Deren Haltung zum derzeitigen Konflikt ist ja eher schwammig. Wenn Antonov Airlines dieses Flugzeug bekäme, müssten die dann vermutlich sehr darauf achten, welches Flugzeug in welches Land fliegt, um eine Beschlagnahmung ihrerseits zu verhindern.
Was ich mich zudem immer wieder frage (auch mit anderen gestrandeten russischen Flugzeugen): Wie ist es denn mit der Wartung? Wenn so eine AN-124 in russischem Besitz (um mal beim aktuellen Fall zu bleiben) seit über einem Jahr in Kanada festhängt, kann man ja nicht einfach eine ukrainische Besatzung kommen lassen und das Ding ausfliegen. Zumal sämtliche Wartungsunterlagen, Betriebszeitenübersichten, Tech-Logs etc sich ja vermutlich in Russland befinden. Für ein westliches Unternehmen wäre es mit anderen Flugzeugtypen nahezu unmöglich ein Flugzeug einzuflotten, zu dem es quasi gar keine Lebenslaufakte im Zugriff gibt.
Ähnlich verhält es sich ja zum Beispiel mit BusinessJets, die als Drogenkurier beschlagnahmt werden und in Venezuela, Columbien oder sonstwo (oder gar nicht) registriert sind. Wenn solche Flugzeuge irgendwo festgesetzt werden, sind sie zum Weiterbetrieb quasi unverkäuflich bzw nur einige wenige Teile verwendbar.