Zu meiner Zeit ( 1972 -1990 ) gab es in Deutschland mehrere " Low Flying Areas " LFA mit einer Mindestflughöhe von 250ft.
In diesen Areas durften generell Flüge in dieser Höhe durchgeführt werden. Um die zumutbare Lärmbelästigung etwas
zu mindern, durfte ab einem nicht mehr bekannten Zeitpunkt ( Jahr ) die Mindestlughöhe nur noch vom Ablaufpunkt
bis zum Übungsziel eingenommen werden. Die Einhaltung der Mindestflughöhe wurde übrigends sporadich überprüft
und Verstöße wurden disziplinar gewürdigt.
Später wurden die LFAs aufgelöst und die Tiefflugmindesthöhe betrug dann generell 500ft.
Ein mir bekannter beliebter Ort für Spotter, war der Ipf , ein Tafelberg im Nördlinger Ries, in der LFA 7.
In der Flughöhe 250ft flog man knapp seitlich am Ipf vorbei, fast auf gleicher Höhe wie die Zuschauer auf dem Berg.