Ich denke nicht, dass man hier nach "Bauzaunlösungen" etc suchen muss, die sich eh auch alle umgehen lassen. Es ist eigentlich viel einfacher: Der gefährliche Eingriff in den Luftverkehr ist gemäß §315 eine Straftat und als solche auch mit Freiheitsstrafen belegt. Da inzwischen erkennbar ist, dass Hoffnung auf Einsicht nicht besteht, tendieren die Gerichte zunehmend zu Freiheitsstrafen und nicht mehr auf Geldstrafen und Bewährung. Das Durchsetzen von Recht und Gesetz zur Abwehr der Gefährdung ist eine Grundaufgabe des Staates und nicht Sache eines Flugplatzes und seines Bauzaunes.
"
(1) Wer die Sicherheit des Schienenbahn-, Schwebebahn-, Schiffs- oder Luftverkehrs dadurch beeinträchtigt, daß er1.
Anlagen oder Beförderungsmittel zerstört, beschädigt oder beseitigt,
2.
Hindernisse bereitet,
3.
falsche Zeichen oder Signale gibt oder
4.
einen ähnlichen, ebenso gefährlichen Eingriff vornimmt,
und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
"
usw