"Letzte Generation" blockiert aktuell den Flughafen Leipzig-Halle

Diskutiere "Letzte Generation" blockiert aktuell den Flughafen Leipzig-Halle im News aus der Luftfahrt Forum im Bereich Aktuell; ... anstatt den Betrieb einzustellen, würde ich zwischen Klimaklebern und dem CAT-I-Rollhalt einen Zaun aufstellen, damit niemand ausversehen auf...
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... anstatt den Betrieb einzustellen, würde ich zwischen Klimaklebern und dem CAT-I-Rollhalt einen Zaun aufstellen, damit niemand ausversehen auf die Piste läuft. Die Flughäfen haben schwere Sperrkreuze aus Metall, die sie mit Gabelstablern an Ort und Stelle bringen, da können sie sich auch ein Stück „Bedarfszaun“ in gleicher Machart basteln.
 
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jackrabbit

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@Intrepid
wenn das temporaer zulässig ist ...
 
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Zumindest hat man zuletzt in Köln/Bonn wenigstens die am weitesten entfernte Piste wieder in Betrieb genommen, nachdem das Gelände abgesucht und keine weiteren Aktivisten innerhalb der Umzäunung festgestellt worden waren.

Meine erste Frage wäre, wir haben europäisches Luftrecht, wie halten es unsere Nachbarn. Und wenn die Lage unklar ist, kann man ja eine Studie machen und gegebenenfalls die Vorschriften anpassen. Ich sehe zwischen einem Klimakleber-Bedarfszaun und einer Baustelle keinen Unterschied. Baustelle ist zulässig.
 
Alpha

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Ich denke nicht, dass man hier nach "Bauzaunlösungen" etc suchen muss, die sich eh auch alle umgehen lassen. Es ist eigentlich viel einfacher: Der gefährliche Eingriff in den Luftverkehr ist gemäß §315 eine Straftat und als solche auch mit Freiheitsstrafen belegt. Da inzwischen erkennbar ist, dass Hoffnung auf Einsicht nicht besteht, tendieren die Gerichte zunehmend zu Freiheitsstrafen und nicht mehr auf Geldstrafen und Bewährung. Das Durchsetzen von Recht und Gesetz zur Abwehr der Gefährdung ist eine Grundaufgabe des Staates und nicht Sache eines Flugplatzes und seines Bauzaunes.

"
(1) Wer die Sicherheit des Schienenbahn-, Schwebebahn-, Schiffs- oder Luftverkehrs dadurch beeinträchtigt, daß er1.
Anlagen oder Beförderungsmittel zerstört, beschädigt oder beseitigt,
2.
Hindernisse bereitet,
3.
falsche Zeichen oder Signale gibt oder
4.
einen ähnlichen, ebenso gefährlichen Eingriff vornimmt,
und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
"
usw
 
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Einer der Klimakleber hatte sich in Köln/Bonn festgeklebt, stand ein paar Tage später in Hamburg vor Gericht, um sich anschließend wieder in Köln/Bonn festzukleben.
 

jackrabbit

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Der gefährliche Eingriff in den Bahn-, Schiffs- und Luftverkehr ist gemäß §315 eine Straftat ...
das ist bekannt, doch dies wird von der Letzten Generation (ihrer Meinung nach) ja umgangen, d.h es wird argumnetiert, dass kein gefährlicher Eingriff vorgenommen wird.

Grüße
 
Alpha

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@Intrepid: Ja, das findet ja auch in der Strafbemessung ein Ergebnis. Auch Gerichte lassen sich nicht veräppeln ;) Wenn den Klebern klar wird, dass die Strafen die kurze Publicity nicht wert sind, hört das auf.

@jackrabbit : Das ist deren Ansicht, die aber von den Gerichten nicht geteilt wird. Straftäter teilen selten die Rechtsauffassung des Gerichts ;-) Und das Strafmaß setzen eben die Gerichte fest. Dauert alles etwas, aber der Weg ist klar und ausreichend Werkzeug hat der Staat.
 
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ist einfach irre, so ein riesiges Areal und weil sich in einer Ecke ein paar Menschen festgeklebt haben ruht der Verkehr … aber beim letzten Mal haben sie wenigstens die Parallelbahn wieder zum Betrieb freigegeben
 

jackrabbit

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Hallo,

@jackrabbit : Das ist deren Ansicht, die aber von den Gerichten nicht geteilt wird.
Ja, genau, bisher wurde von der Letzten Generation immer argumentiert, dass man ja keine Zerstörung/ Beschädigung vornimmt und keine „echten“ Hindernisse errichtet, aber jetzt entscheiden die Gerichte wie bei Bahnstrecken und Autobahnen: vorsätzliches Betreten/Aufenthalten reicht als gefährlicher Eingriff.

Grüsse
 

Sens

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@Intrepid: Ja, das findet ja auch in der Strafbemessung ein Ergebnis. Auch Gerichte lassen sich nicht veräppeln ;) Wenn den Klebern klar wird, dass die Strafen die kurze Publicity nicht wert sind, hört das auf.

@jackrabbit : Das ist deren Ansicht, die aber von den Gerichten nicht geteilt wird. Straftäter teilen selten die Rechtsauffassung des Gerichts ;-) Und das Strafmaß setzen eben die Gerichte fest. Dauert alles etwas, aber der Weg ist klar und ausreichend Werkzeug hat der Staat.
Einzelne Gericht können den Strafrahmen ausschöpfen. Doch damit wachsen auch die Einspruchsmöglichkeiten. Das sind keine Gesetzestreuen Bürger, die Personen werden ja wegen ihrer eingeschränkten Haftbarmachung und Konsequenzen, gezielt für solche gut geplanten werbewirksamen Aktionen ausgesucht. Sie haben exzellente Rechtsvertreter, die die Schwächen des Systems zu nutzen wissen. Von Zeit zu Zeit gibt es sogar ein "Opferlamm", wo sich eine Person bekennt, ich alleine habe den Zutritt verschafft. Da darf dann die Härte des Gesetzes Öffentlichkeitswirksam reklamiert werden. Wer fragt denn tatsächlich nach, was nach dem Richterspruch tatsächlich passiert ist.
Man liest die Botschaft. "20.04.2023 — Den traurigen Rekord hält Daniel Eckert. Er soll fünf Monate ins Gefängnis, das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig. "Ich will nicht ... "
Weis jemand was tatsächlich daraus geworden ist?!
 
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doerrminator

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Man hört immer nur davon, dass die Flughäfen und Airlines Schadenersatzforderungen stellen.
Aber wie sieht es mit den betroffenen Reisenden aus? Die können doch auch gg die Chaoten klagen, oder irre ich mich da?
Z.B. wg entgangener Urlaubstage, oder wenn ich mit einem Kleinkind im Flughafen festsitze? Kann sich einer vorstellen, wie es den Familien
und deren Kinder ergangen ist.?
Den Chaoten sind doch die betroffenen Familien und Urlauber egal.
 

Sens

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Natürlich können die das, wenn sie ihr Geld verbrennen wollen. Bei den Störern hat offiziell niemand mehr als das nicht pfändbare Grundeinkommen. Die Drohung damit soll nur mögliche Nachahmer abschrecken, die weniger gut informiert sind und den Rechtsbeistand selber zahlen müssen.
PS
Formal müssen Flughäfen und Airlines diese Forderungen stellen, da bestehen die Versicherungen drauf, bevor sie diese übernehmen. Die Kosten dafür trägen ja sowie so die Nutzer dieser Dienstleistungen.
 
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Zwischen verklagen, Verfahren und Richterspruch gibt es Unterschiede. Bis wohin haben es denn diese Klagen gebracht?
 
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