jackrabbit
Astronaut
Kannst Du das bitte eindeutig belegen?… und einem gezielten Angriff auf einen gekennzeichneten Rot-Kreuz-Konvoi, der in unseren Medien nicht einmal erwähnt wird.
Sonst ist es als Propaganda zu verstehen.
Kannst Du das bitte eindeutig belegen?… und einem gezielten Angriff auf einen gekennzeichneten Rot-Kreuz-Konvoi, der in unseren Medien nicht einmal erwähnt wird.
achja....die liebe Caritas...absoult zuverlässige Quellen...das sind doch auch die welche mittlerweile Stellenanzeigen für Kindergartenleitung mit kopftuch tragende Frauen sowie dem Hinweis "kein Lebenslauf notwendig" schalten...sorry....Den Link hatte ich in #95 gepostet. Wer den Link aufruft kommt zum Beitrag auf der X-Seite einer französisch-libanesischen Journalistin, deren Informationen sich bisher als recht zuverlässig erwiesen haben.
kannst Du das bitte belegen?...das sind doch auch die welche mittlerweile Stellenanzeigen für Kindergartenleitung mit kopftuch tragende Frauen sowie dem Hinweis "kein Lebenslauf notwendig" schalten...sorry....
ich belege das mal mit einem Link zu X ehemals Twitter... x.comkannst Du das bitte belegen?
Sonst ist es als Propaganda zu verstehen - nicht das mit dem Kopftuch, denn religiöse Diskriminierung ist auch der Caritas nicht erlaubt, sondern das mit dem "kein Lebenslauf notwendig" ... denn selbstverständlich müssen die Kindergartenleitungen bei der Caritas (und auch die Erzieherinnen) genauso Fachkräfte sein wie bei AWO, Diakonie, DRK oder einer Kommune ...
das ist doch völlig in Ordnung. Von "kein Lebenslauf notwendig" steht da in der Originalanzeige nix. Der ist nachträglich eingefügt.ich belege das mal mit einem Link zu X ehemals Twitter... x.com
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...denn in einer Stellenanzeige darf sehr wohl die Mindestqualifikation genannt sein!
und hier die Originalkleinanzeige bei heyjobs mit einem ganz anderen Bild....
Du bringst mit
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- Abgeschlossene Ausbildung oder Studium als Erzieherin (m/w/d), Sozialpädagoge (m/w/d), Sozialarbeiter (m/w/d) oder vergleichbare pädagogische Qualifikation
- Idealerweise Leitungserfahrung
- Fundierte Kenntnisse in Bezug auf den Orientierungsplan, Beobachtungsinstrumente und Portfolioarbeit
- Gestaltung und Weiterentwicklung von Bildungsprozessen
- Kontaktfähigkeit und Einfühlungsvermögen in der Zusammenarbeit mit Eltern und anderen Institutionen
Und der Hinweis "Kindergartenleitung" ist ausreichend, weil die erforderliche Qualifikation für diese Tätigkeit (Fachkraft) gesetzlich geregelt ist. Fachkraft als ErzieherIn ist man etwa in Bayern erst nach fünf Jahren Ausbildung - und Kindergartenleitung darf nur eine solche Fachkraft oder eine Person mit abgeschlossenem einschlägigem Studium und Diplom oder Bachelor zum Beispiel Kleinkindpädagogik, Sozialpädagogik usw. werden ......
Dein Profil:
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- Abgeschlossene Ausbildung oder Studium als Erzieher (m/w/d), Sozialpädagoge (m/w/d), Sozialarbeiter (m/w/d) oder vergleichbare pädagogische Qualifikation
- Idealerweise Leitungserfahrung
- Fundierte Kenntnisse in Bezug auf den Orientierungsplan, Beobachtungsinstrumente und Portfolioarbeit
- Erfahrung in der Gestaltung und Weiterentwicklung von Bildungsprozessen
- Hervorragende Kontaktfähigkeit und Einfühlungsvermögen in der Zusammenarbeit mit Eltern und anderen Institutionen
Das belegt aber keinen gezielten Angriff auf einem mit Rotem-Kreuz-gekennzeichneten Konvoi.Den Link hatte ich in #95 gepostet. Wer den Link aufruft kommt zum Beitrag auf der X-Seite einer französisch-libanesischen Journalistin, deren Informationen sich bisher als recht zuverlässig erwiesen haben.
Da wurde das Geschehen aber wohl etwas stark "verkürzt" dargestellt.Den Link hatte ich in #95 gepostet. Wer den Link aufruft kommt zum Beitrag auf der X-Seite einer französisch-libanesischen Journalistin, deren Informationen sich bisher als recht zuverlässig erwiesen haben.
also doch keine Propaganda-Erfindung....
Nach Angriff Israels: Armee Libanons bestätigt ersten Toten
Update vom 3. Oktober, 14.10 Uhr: Bei einem israelischen Angriff im Süden des Libanons ist nach Angaben der libanesischen Armee erstmals einer ihrer Soldaten getötet worden. Ein weiterer sei verletzt worden. Örtliche Journalisten berichteten, dass ein Konvoi von Armee und Rotem Kreuz trotz einer Absprache mit der UN-Beobachtermission Unifil angegriffen worden sei. Es habe sich um einen Einsatz in der Ortschaft Taybeh gehandelt, bei dem Menschen gerettet und in Sicherheit gebracht worden seien.
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Ich bin verwirrt, beim Beschuss des Fussballplatzes klang das noch ganz anders... Da war das militärische Ziel zwar rund 3 km entfernt, wimre, aber das ist ja dann ok.Ich glaube schon, dass es einen Unterschied gibt zwischen Raketen, die irgendwo in die Prärie geschossen werden
ich hab jetzt gesucht und nirgends einen Hinweis gefunden, dass der gekennzeichnete Rot-Kreuz-Konvoi unbeabsichtigt, also irrtümlich oder aus Versehen angegriffen wurde. Es deutet vielmehr alles auf einen gezielten Angriff hin.Das belegt aber keinen gezielten Angriff auf einem mit Rotem-Kreuz-gekennzeichneten Konvoi.
Du/deine Formulierung unterstellt Vorsatz, also das die IAF den Konvoi als dem Roten-Kreuz zugehörig erkannt und trotzdem gezielt angegriffen hat. Das ist unsauber/ unseriös, ggf. solltest Du es umformulieren
Ist das auch noch im Kontext "Puffer- /Sicherheitszone" an der Grenze südlich des Litani einzuordnen?Israels Luftwaffe hat in der Nacht laut örtlichen Sicherheitsquellen Ziele weit im Landesinneren des Libanons angegriffen. Demnach traf eine Drohne nahe der Hafenstadt Tripoli im Nordwesten eine Wohnung in einem palästinensischen Flüchtlingslager. ....
wie ich unter Verlinkung der Originalanzeige in #107 belegt habe, ist diese Anzeige mit Foto gefakt;mmh...also ich sehe da rechts halbmittig einen gelben Kreis...da steht das KEIN Lebenslauf notwendig ist...
Das ist der falsche Ansatz. Du wirfst der IAF ein Kriegsverbrechen/ Verstoß gegen das Genfer Abkommen vor, entsprechend hast Du diese Behauptung zu belegen.ich hab jetzt gesucht und nirgends einen Hinweis gefunden, dass der gekennzeichnete Rot-Kreuz-Konvoi unbeabsichtigt, also irrtümlich oder aus Versehen angegriffen wurde. Es deutet vielmehr alles auf einen gezielten Angriff hin.
Kannst Du Deine gegenteilige Meinung belegen?
das wird jetzt etwas theoretisch. Auch war es ein Luftangriff, die IAF wird also erklären, ob es ein Versehen oder ein Unfall war.Das ist wie bei einer Gerichtsverhandlung:
X hat Y durch Zeugenaussagen belegt angegriffen (und vielleicht sogar getötet)
…. aber sowas müssten die Verteidiger eines Angeklagten belegen. Weder Richter noch Staatsanwalt wissen, was im Kopf eines Angeklagten vorgegangen ist (noch, ob da überhaupt ein Denkprozess war).
Kann man eine "Nichterklärung" als stillschweigendes Eingeständnis werten?das wird jetzt etwas theoretisch. Auch war es ein Luftangriff, die IAF wird also erklären, ob es ein Versehen oder ein Unfall war.
Grüsse
In einer Zeit, wo Manipulationen so leicht sind, ist immer eine gewisse Vorsicht geboten. Das gilt übrigens auch mit Vorfall des Roten Halbmond. Da reicht es dann schon, wenn einige Details weggelassen werden, um die gewünschte Empörung zu generieren.mmh...also ich sehe da rechts halbmittig einen gelben Kreis...da steht das KEIN Lebenslauf notwendig ist...
Nope, zum jetzigen Zeitpunkt nicht. Die Israelische Armee hat (aus ihrer Sicht) gerade wichtigeres zu tun als sich um die Aufregung einzelner zu kümmern, die abseits des Konfliktes zu Hause in Sicherheit und Wohlstand sitzen - mal unabhängig von Recht, Unrecht und Humanität.Kann man eine "Nichterklärung" als stillschweigendes Eingeständnis werten?
Rein theoretisch: wer nicht zumindest erklärt, dass er sich gegen eine Klage verteidigen will, zeigt eigentlich an, dass die Klage berechtigt ist.