Businessjet auf Sylt beschmiert

Diskutiere Businessjet auf Sylt beschmiert im Luftfahrzeuge allgemein Forum im Bereich Luftfahrzeuge; sehr optimistische Vermutung!
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_Michael

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Space Cadet
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Mit welchen juristischen Konsequenzen bzw. Strafen kann man rechnen (der Artikel ist hinter einer Paywall)? Bezahlen werden sie ehe nicht können. Höchstens ein Handvoll Monate auf Bewährung, wie üblich?
Für einen mutwillig und widerrechtlich herbeigeführten Schaden ist man privatrechtlich haftbar. Wenn die Geschädigten dies einklagen, dann wird es für das Gericht schwierig, die Chaoten davonkommen zu lassen. Man kann aber natürlich ein bisschen kreativ sein darüber, welche Schäden denn tatsächlich kausal durch den Anschlag entstanden sind. Oder aber die Geschädigten verzichten auf eine Schadenersatzklage, weil es sowieso nichts zu holen gibt und die ganze Beweisführung und Gerichtsverfahren teurer wären als was die Chaoten jemals zurückerstatten könnten.

Ich kann mir auch vorstellen, dass sich die Geschädigten sich zurückhalten, um nicht allzuviel Publicity zu erhalten. Man möchte aus verschiedenen Gründen nicht unbedingt monatelang als Opfer eines Farbanschlags, als Eigentümer eines Privatjets und als Gegner von Umweltschützern in den Medien sein.
 
Kenneth

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Alien
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Mit anderen Worten: Die Wahrscheinlickeit, dass sie mit einer minimalen/symbolischen oder gar keiner Strafe davon kommen, ist gross?
 
mirage

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Ich kann mir auch vorstellen, dass sich die Geschädigten sich zurückhalten, um nicht allzuviel Publicity zu erhalten. Man möchte aus verschiedenen Gründen nicht unbedingt monatelang als Opfer eines Farbanschlags, als Eigentümer eines Privatjets und als Gegner von Umweltschützern in den Medien sein.
Das wäre die absolut falsche Einstellung und würde diese Fake-Umweltschützer nur in ihren Taten bestätigen.
 
_Michael

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Mit anderen Worten: Die Wahrscheinlickeit, dass sie mit einer minimalen/symbolischen oder gar keiner Strafe davon kommen, ist gross?
Ja, ich glaube schon. Soweit ich mich erinnere, wurde für diese Aktionen noch nirgendwo wirklich schmerzhafte Strafen verhängt. Jedenfalls nichts, was diese Gruppierungen nicht problemlos über ihre Spendeneinnahmen decken können. Auch keine unbedingten Gefängnisstrafen.
 
_Michael

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Space Cadet
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Das wäre die absolut falsche Einstellung und würde diese Fake-Umweltschützer nur in ihren Taten bestätigen.
Sehe ich auch so. Aber der Flugzeugeigentümer müsste die Kosten und Reputationsrisiken ganz alleine tragen um dieses allgemeine Exempel zu statuieren. Ein erfolgreicher Unternehmer wird vermutlich anders kalkulieren als der Durchschnittsbürger, der einfach gerne Gerechtigkeit sehen würde. Sonst wäre er nicht ein erfolgreicher Unternehmer.
 
Togge

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Mit welchen juristischen Konsequenzen bzw. Strafen kann man rechnen (der Artikel ist hinter einer Paywall)? Bezahlen werden sie ehe nicht können. Höchstens ein Handvoll Monate auf Bewährung, wie üblich?
Über die zu erwartende Strafe wird in dem Artikel keine Vermutung angestellt. Ich vermute, dass die mit einer Bewährungsstrafe davonkommen, wenn sie nicht bereits Vorstrafen haben. Für die Gerichts- und Anwaltskosten werden wohl wir Steuerzahler aufkommen müssen, wenn von den Beschuldigten nichts zu holen ist. Was den Schadensersatz angeht könnten die Konsequenzen recht unangenehm werden. Für die Geschädigten ergibt sich aber wohl das Problem, dass bei einem Streitwert von z.B. 1 Mio. € zunächst hohe Gerichts- und Anwaltskosten anfallen, die sich von den Verursachern wie auch der eigentliche Schadensersatz vermutlich nicht eintreiben lassen werden.

Bei dem Schaden in dem Hotel sieht das vielleicht anders aus, weil der Schaden sehr viel niedriger ist. Da wurden alte Jugendstilmöbel beschädigt, die kurz zuvor restauriert worden waren.
 

vossba

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Moin,
Beim reinigen ging der Lack mit runter.
Die Reparatur der Triebwerke wurde deutlich billiger als ursprünglich gedacht! ( Da ist mal eben ein Betrag den Terroristen erspart geblieben, der der hälfte meiner Lebensarbeitsleistung entspricht 🤢🤢)
Die Schätzungen der Mitschreiber kommen der Realität recht nahe.
Günstig ist in der Luftfahrt nichts.

Gruß Reinhard
 
The Duke

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[ˈviːsˌbaːdn̩]
Ich bin erstaunt, dass oben über privatrechtliche Ansprüche gesprochen wird und darunter über irgendwelche Strafen – das eine (Zivilrecht) hat mit dem anderen (Strafrecht) erstmal nichts zu tun. Über eine Strafe wegen einer Straftat entscheidet ein Richter, nicht der Unternehmer; die Kompensation für den Besitzer des Jets ist keine Strafe, sondern eine notwendige Zahlung der entstandenen und verursachten Schäden. Auch die Beweispflichten sind hier ganz andere. Der Staatsanwalt ermittelt be- und entlastendes gegen die Aktivisten, der Unternehmer muss das im Zivilrecht alleine und auf eigene Kosten machen.
 
Togge

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Ich bin erstaunt, dass oben über privatrechtliche Ansprüche gesprochen wird und darunter über irgendwelche Strafen ...
Ich habe in meinem Beitrag #173 darauf hingewiesen: "Man kann vermuten, dass es neben Strafanzeigen auch zu Zivilklagen kommen wird." Bei einem Streitwert von 1 Mio. €, wie bei dem Jet, sind dann schon bei Einreichung der Klage einige zehntausend € an Gerichtskosten fällig, die der Kläger sofort zu zahlen hat. Hinzu kommen Anwaltskosten, die ebenfalls vom Streitwert abhängen. Mein Vater hat vor vielen Jahrzehnten nach einem Verkehrsunfall einen Schadensersatzprozess gegen den Unfallverursacher geführt. Das zog sich über vier Jahre hin und wurde dann erst vor dem Oberlandesgericht Dank eines guten Anwalts zu seinen Gunsten entschieden.
 
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jackrabbit

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Das wird hier aber natürlich eindeutiger sein, weil der Geschädigte aktiv nicht beteiligt war (außer dass er sein Flugzeug dort angestellt hat).
 
hakö

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Ich bin erstaunt, dass oben über privatrechtliche Ansprüche gesprochen wird und darunter über irgendwelche Strafen – das eine (Zivilrecht) hat mit dem anderen (Strafrecht) erstmal nichts zu tun. Über eine Strafe wegen einer Straftat entscheidet ein Richter, nicht der Unternehmer; die Kompensation für den Besitzer des Jets ist keine Strafe, sondern eine notwendige Zahlung der entstandenen und verursachten Schäden. Auch die Beweispflichten sind hier ganz andere. Der Staatsanwalt ermittelt be- und entlastendes gegen die Aktivisten, der Unternehmer muss das im Zivilrecht alleine und auf eigene Kosten machen.
Die Schäden werden vielleicht von div. Versicherungen (des Flugzeuges oder des Flughafens) bezahlt, jedoch werden sich diese am Verursacher schadlos halten wollen und das kann sich über Jahre hinziehen.
 
Christoph West

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Ich wusste doch, es gab dazu mal einen thread hier. 🙃

Also, eine der "Teilnehmer*innen" 😘 wurde jetzt, für andere "Aktivitäten" in Berlin, zu einem Jahr und vier Monate Gefängnis ohne Bewährung verurteilt. 🙀

 
FREDO

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und das kann sich über Jahre hinziehen
Gewiss, aber gerichtliche Titel gelten in D 30 Jahre, und Gerichtsvollzieher haben einen langen Atem. Schwuppdiwupp sind dann mal der neue TV oder die Kaffeemaschine, das Auto oder der Lohn gepfändet...
 
Intrepid

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Am Mittwoch hat das Kabinett den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Luftsicherheitsgesetzes verabschiedet. Darin werden aus bußgeldbewehrten Verhaltensweisen Straftatbestände. Muss noch, wenn ich das richtig sehe, durchs parlamentarische Verfahren. Wenn es dann verabschiedet ist, kann man zukünftig solche Taten einfacher vor Gericht bringen und höhere Strafen erzielen.
 
FREDO

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Nichtsdestotrotz sind gerichtliche Titel 30 Jahre lang einforderbar. Und ja, wenn man es mag, kann man sein Leben gern mit P-Konto und unter den Pfändungsfreigrenzen organisieren. Wird weder einfach noch erstrebenswert sein.
 
AE

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Und das Pfändungsspiel läuft immer nur, wenn es beide Seiten wollen. Schenkungen, 10 Jahre rückabwickelbar, trotzdem ist es Realität, dass Firmen in die Insolvenz gehen und die Masse unter der Hand verschwunden ist, die Staatsanwaltschaft verbotene Handlungen, Mangels Interesse, nicht verfolgt, das Häuschen nicht pfändbar ist, weil es der Oma gehört usw. Und das hat alles mit Klima nichts zu tun. Das ist Realität in BRD.
Wir brauchen keine schärferen Gesetze zur Gängelung der Bevölkerung. Das geltende Recht muss nur angewendet werden und zwar für alle. Aber das ist ein frommer Wunsch.

Wenn die persönlichen Anfeindungen nicht aufhören ... Ihr wisst ja wie es läuft :hello:
Thema bleibt natürlich offen
 
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Togge

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Eine der Beteiligten des Vorfalls auf Sylt wurde nun von einem Amtsgericht in Berlin auch wegen weiterer Straftaten zu 16 Monaten Gefängnis ohne Bewährung verurteilt. Doch der Fall wird die Gerichte noch weiter beschäftigen. Die Verteidigung hat Rechtsmittel gegen das Urteil eingelegt und auch die Staatsanwaltschaft legt Berufung ein, denn sie fordert eine mildere Geldstrafe von 4050 €.
Gegen sie läuft in Flensburg noch ein weiteres Verfahren. Die Flensburger Staatsanwaltschaft wirft ihr die Bildung einer kriminellen Vereinigung vor. Das Urteil steht noch aus. (Haftstrafe für Sylt-Sprüherin Miriam Meyer: Geht sie in Berufung? | SHZ)
 
FREDO

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Wichtig ist nur eine Tagessatzmenge von über 90...

und "„um unser sicheres Leben in Zukunft zu erhalten“... muß man ganz gewiss keine Straftaten begehen...
 
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