Redrum
Flieger-Ass
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sehr optimistische Vermutung!Ist vielleicht auch lehrreich.
sehr optimistische Vermutung!Ist vielleicht auch lehrreich.
Für einen mutwillig und widerrechtlich herbeigeführten Schaden ist man privatrechtlich haftbar. Wenn die Geschädigten dies einklagen, dann wird es für das Gericht schwierig, die Chaoten davonkommen zu lassen. Man kann aber natürlich ein bisschen kreativ sein darüber, welche Schäden denn tatsächlich kausal durch den Anschlag entstanden sind. Oder aber die Geschädigten verzichten auf eine Schadenersatzklage, weil es sowieso nichts zu holen gibt und die ganze Beweisführung und Gerichtsverfahren teurer wären als was die Chaoten jemals zurückerstatten könnten.Mit welchen juristischen Konsequenzen bzw. Strafen kann man rechnen (der Artikel ist hinter einer Paywall)? Bezahlen werden sie ehe nicht können. Höchstens ein Handvoll Monate auf Bewährung, wie üblich?
Das wäre die absolut falsche Einstellung und würde diese Fake-Umweltschützer nur in ihren Taten bestätigen.Ich kann mir auch vorstellen, dass sich die Geschädigten sich zurückhalten, um nicht allzuviel Publicity zu erhalten. Man möchte aus verschiedenen Gründen nicht unbedingt monatelang als Opfer eines Farbanschlags, als Eigentümer eines Privatjets und als Gegner von Umweltschützern in den Medien sein.
Ja, ich glaube schon. Soweit ich mich erinnere, wurde für diese Aktionen noch nirgendwo wirklich schmerzhafte Strafen verhängt. Jedenfalls nichts, was diese Gruppierungen nicht problemlos über ihre Spendeneinnahmen decken können. Auch keine unbedingten Gefängnisstrafen.Mit anderen Worten: Die Wahrscheinlickeit, dass sie mit einer minimalen/symbolischen oder gar keiner Strafe davon kommen, ist gross?
Sehe ich auch so. Aber der Flugzeugeigentümer müsste die Kosten und Reputationsrisiken ganz alleine tragen um dieses allgemeine Exempel zu statuieren. Ein erfolgreicher Unternehmer wird vermutlich anders kalkulieren als der Durchschnittsbürger, der einfach gerne Gerechtigkeit sehen würde. Sonst wäre er nicht ein erfolgreicher Unternehmer.Das wäre die absolut falsche Einstellung und würde diese Fake-Umweltschützer nur in ihren Taten bestätigen.
Über die zu erwartende Strafe wird in dem Artikel keine Vermutung angestellt. Ich vermute, dass die mit einer Bewährungsstrafe davonkommen, wenn sie nicht bereits Vorstrafen haben. Für die Gerichts- und Anwaltskosten werden wohl wir Steuerzahler aufkommen müssen, wenn von den Beschuldigten nichts zu holen ist. Was den Schadensersatz angeht könnten die Konsequenzen recht unangenehm werden. Für die Geschädigten ergibt sich aber wohl das Problem, dass bei einem Streitwert von z.B. 1 Mio. € zunächst hohe Gerichts- und Anwaltskosten anfallen, die sich von den Verursachern wie auch der eigentliche Schadensersatz vermutlich nicht eintreiben lassen werden.Mit welchen juristischen Konsequenzen bzw. Strafen kann man rechnen (der Artikel ist hinter einer Paywall)? Bezahlen werden sie ehe nicht können. Höchstens ein Handvoll Monate auf Bewährung, wie üblich?
Ich habe in meinem Beitrag #173 darauf hingewiesen: "Man kann vermuten, dass es neben Strafanzeigen auch zu Zivilklagen kommen wird." Bei einem Streitwert von 1 Mio. €, wie bei dem Jet, sind dann schon bei Einreichung der Klage einige zehntausend € an Gerichtskosten fällig, die der Kläger sofort zu zahlen hat. Hinzu kommen Anwaltskosten, die ebenfalls vom Streitwert abhängen. Mein Vater hat vor vielen Jahrzehnten nach einem Verkehrsunfall einen Schadensersatzprozess gegen den Unfallverursacher geführt. Das zog sich über vier Jahre hin und wurde dann erst vor dem Oberlandesgericht Dank eines guten Anwalts zu seinen Gunsten entschieden.Ich bin erstaunt, dass oben über privatrechtliche Ansprüche gesprochen wird und darunter über irgendwelche Strafen ...
Die Schäden werden vielleicht von div. Versicherungen (des Flugzeuges oder des Flughafens) bezahlt, jedoch werden sich diese am Verursacher schadlos halten wollen und das kann sich über Jahre hinziehen.Ich bin erstaunt, dass oben über privatrechtliche Ansprüche gesprochen wird und darunter über irgendwelche Strafen – das eine (Zivilrecht) hat mit dem anderen (Strafrecht) erstmal nichts zu tun. Über eine Strafe wegen einer Straftat entscheidet ein Richter, nicht der Unternehmer; die Kompensation für den Besitzer des Jets ist keine Strafe, sondern eine notwendige Zahlung der entstandenen und verursachten Schäden. Auch die Beweispflichten sind hier ganz andere. Der Staatsanwalt ermittelt be- und entlastendes gegen die Aktivisten, der Unternehmer muss das im Zivilrecht alleine und auf eigene Kosten machen.
Gewiss, aber gerichtliche Titel gelten in D 30 Jahre, und Gerichtsvollzieher haben einen langen Atem. Schwuppdiwupp sind dann mal der neue TV oder die Kaffeemaschine, das Auto oder der Lohn gepfändet...und das kann sich über Jahre hinziehen