Sicherheitslandung in Voßwinkel

Diskutiere Sicherheitslandung in Voßwinkel im Flugunfälle und Flugunfallforschung Forum im Bereich Luftfahrzeuge allgemein; Guten Morgen zusammen, eine glimpflich ausgegangene Sicherheitslandung gab es am Montag in Voßwinkel. Bilder leider mit Paywall hier und der Text...

Rob@LS3

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Guten Morgen zusammen,

eine glimpflich ausgegangene Sicherheitslandung gab es am Montag in Voßwinkel.
Bilder leider mit Paywall hier und der Text ohne Paywall hier.
 
Kenneth

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Brändli BX-2 Cherry PH-CBX (kein UL!), im Anflug auf der Bahn auf einem Feld runter.


 

wilco

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Wieder die übliche Desinformation in der Presse:

"Wie ein Fluglehrer im Gespräch mit unserer Redaktion erklärte, muss eine Außenlandung wegen Unterschreitung der Sicherheitsmindesthöhe beim Tower angemeldet werden..."

Da muss der Fluglehrer aber nochmal in seine Unterlagen kucken- welcher "Tower" sollte da wohl zuständig sein??

Eine Außenlandung muß bei der Verkehsbehörde des Bundeslandes beantragt werden. Ist Schriftkram und kostete Geld. Und eine Sicherheitslandung mit abgestelltem Motor (der heimlich doch mitläuft...) macht man am Platz aus der Patzrunde heraus.
 
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bodo

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Von der Beschreibung her könnte es sich um eine Notlandeübung im Rahmen der Ausbildung gehandelt haben. Bei dieser kann durchaus auch auf Felder angesteuert werden (im Rahmen der Segelflugausbildung wird das mit Reisemotorseglern sogar standardmäßig so gemacht). Die Flugschulen haben für diesen Zweck in der Regel eine generelle Erlaubnis zur Unterschreitung der Sicherheitsmindesthöhe. Der Anflug ist aber in 30m über Grund abzubrechen. Da man dabei für gewisse Zeit vom Radar verschwindet, informiert man FIS vorher über sein Vorhaben.
Wenn es bei einer solchen Notlandeübung zu Problemen kommt, kann natürlich auch mal eine echte Notlandung draus werden.
 
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vossba

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Moin,

eine Sicherheitslandung macht man überall wo es Sicher ist. Nicht nur auf dem Flugplatz ....

Der Unterschied zwischen den beiden ist, das man bei der Sicherheitslandung die Wahl hat und der Motor (Garnicht Heimlich) mitläuft.
Beispiel: Mistwetter erwischt einen und man "Entscheidet" Mir reichts, ich lande! Unfall auf der einsamen Landstraße im Osten beobachtet, ich lande mit meinem Stol Flieger auf dem Abgeernteten Acker und leiste Erste Hilfe.


Eins ist Sicher! Man hat sich anschließend zu erklären und wehe dem, der das nicht Plausibel hinbekommt......

Zumindest in der Fassung des LVG das ich damals büffeln durfte, war sogar der Wiederstart nach einer Sicherheitslandung erlaubt.
Das sehen (und sahen) die Bezirksregierungen aber schon damals völlig anders. Wo kommen wir da denn da hin! In "D", ohne Behördenaufsicht.

Gruß Reinhard
 
Intrepid

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... Zumindest in der Fassung des LVG das ich damals büffeln durfte, war sogar der Wiederstart nach einer Sicherheitslandung erlaubt ...
Daran hat sich nichts geändert.
§25 LuftVG (nur die relevanten Textpassagen): "(2) Einer Erlaubnis und Zustimmung nach Absatz 1 bedarf es nicht, wenn [...] 3. die Landung aus Gründen der Sicherheit oder zur Hilfeleistung bei einer Gefahr für Leib oder Leben einer Person erforderlich ist; das Gleiche gilt für den Wiederstart nach einer solchen Landung mit Ausnahme des Wiederstarts nach einer Notlandung."

Ein Wiederstart nach einer Notlandung ist nicht erlaubnisfrei, weil die Umstände zu prüfen und in irgendwelche Datenbanken einzutragen sind. Da will die Obrigkeit die Hand drauf haben, um ihren Pflichten nachkommen zu können.
 
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vossba

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Moin Intrepid,

ich vermute du meintest: Ein Wiederstart nach einer Notlandung ist nicht Erlaubnissfrei, da die Behörde die Umstände prüfen will und Muss.
( Freigabe)


Bei der Notlandung gibt es ja keinen Entscheidungsspielraum, die findet ja mit oder gegen den Willen "des Piloten/Der Behörde" statt...


Gruß Reinhard
 

wilco

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Das muß ich mir merken: wenn ich im ersten Satz meines Beitrags ein harmloses "könnte" unterbringe, kann ich anschließend frei fabulieren, und schreiben, was ich alles aus Nachbardisziplinen weiß, was hier aber keine Bewandtnis hat.

Denn wie steht es so schön in dem eigentlich sehr guten Artikel von wickede.ruhr? "Auf nochmalige Nachfrage unserer Redaktion..."

Da steht dann auf eimal gar nichts mehr von "geplanter Außenlandung vom Lehrer und seinem Schüler", da ist nur noch von einem Piloten und seinem Passagier(!) die Rede!

All die schönen Rechtskenntnisse treffen anscheinend gar nicht zu, denn die Außenlandeübung wäre nur im Rahmen einer Ausbildung erlaubt. Die eventuelle Ziellandeübung am Platz ebenso, aus 2000 ft und ohne Motorhilfe! (Prüfungsbestandteil!).

Dass der thread inzwischen und unzutreffenderweise auch noch beim Luftverkehrsgesetz angekommen ist, unterstreicht nur, was ich eingangs festgestellt habe.
 

vossba

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Von der Beschreibung her könnte es sich um eine Notlandeübung im Rahmen der Ausbildung gehandelt haben. Bei dieser kann durchaus auch auf Felder angesteuert werden (im Rahmen der Segelflugausbildung wird das mit Reisemotorseglern sogar standardmäßig so gemacht). Die Flugschulen haben für diesen Zweck in der Regel eine generelle Erlaubnis zur Unterschreitung der Sicherheitsmindesthöhe. Der Anflug ist aber in 30m über Grund abzubrechen. Da man dabei für gewisse Zeit vom Radar verschwindet, informiert man FIS vorher über sein Vorhaben.
Wenn es bei einer solchen Notlandeübung zu Problemen kommt, kann natürlich auch mal eine echte Notlandung draus werden.
Moin,

die Regeln für Notlandeübungen sind leider je nach Bundesland völlig unterschiedlich.
Auch die 30m sind eher eine Vorgabe der jeweiligen Landesbehörde.

Bei meiner Motorflugausbildung war die PA18 in 50cm Höhe in Dreipunktlage, als der Lehrer das Gas reinschob. 2" Später hätte das Ding gesessen.
Als jungem Segelflieger mit mehreren echten Außenlandungen, war mir das aber Wurscht :-)
Ein Abruch in mehr als 1-2m Höhe ist Sinnlos, da man nur einen Anflug auf ein Gelände übt, mitnichten aber kontrollieren kann ob der Anflug gesessen hätte. Die meisten Aussenlandeübeungen kommen übrigens zu weit, weil der Flieger sich nicht hinsetzt....... (Überfahrt)
Das ist dann ein netter "tiefer Überflug" in freier Wildbahn aber keine Ernsthafte/Sinnvolle Außenlandeübung mit trainingseffekt.

Später als Lehrer musste man dem Schüler oft sagen: Gut Ausgesucht aber mit der lahmen Krähe (SF25C mit 60PS) können wir hier keinen Anflug machen, da unsere Performance dort kein Durchstarten ermöglicht

Gruß Reinhard
 

wilco

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Viel auffälliger könnte es sein, dass kein bisschen von einer Feuerwehr die Rede ist, die Treibstoff abpumpt oder aufsaugt oder so. Trockenübung??
 

vossba

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Das muß ich mir merken: wenn ich im ersten Satz meines Beitrags ein harmloses "könnte" unterbringe, kann ich anschließend frei fabulieren, und schreiben, was ich alles aus Nachbardisziplinen weiß, was hier aber keine Bewandtnis hat.

Denn wie steht es so schön in dem eigentlich sehr guten Artikel von wickede.ruhr? "Auf nochmalige Nachfrage unserer Redaktion..."

Da steht dann auf eimal gar nichts mehr von "geplanter Außenlandung vom Lehrer und seinem Schüler", da ist nur noch von einem Piloten und seinem Passagier(!) die Rede!

All die schönen Rechtskenntnisse treffen anscheinend gar nicht zu, denn die Außenlandeübung wäre nur im Rahmen einer Ausbildung erlaubt. Die eventuelle Ziellandeübung am Platz ebenso, aus 2000 ft und ohne Motorhilfe! (Prüfungsbestandteil!).

Dass der thread inzwischen und unzutreffenderweise auch noch beim Luftverkehrsgesetz angekommen ist, unterstreicht nur, was ich eingangs festgestellt habe.
Moin,

völlig richtig: Eine Aussenlandeübung ist nur im Rahmen der Ausbildung erlaubt. Das ist aber nur eine der möglichen Varianten.

Wer auch immer da gelandet ist, hat das mit "dem Ding" recht sicher nicht freiwillig gemacht.

Gruß Reinhard
 
bodo

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Moin,

die Regeln für Notlandeübungen sind leider je nach Bundesland völlig unterschiedlich.
Auch die 30m sind eher eine Vorgabe der jeweiligen Landesbehörde.

Bei meiner Motorflugausbildung war die PA18 in 50cm Höhe in Dreipunktlage, als der Lehrer das Gas reinschob. 2" Später hätte das Ding gesessen.
Als jungem Segelflieger mit mehreren echten Außenlandungen, war mir das aber Wurscht :-)
Ein Abruch in mehr als 1-2m Höhe ist Sinnlos, da man nur einen Anflug auf ein Gelände übt, mitnichten aber kontrollieren kann ob der Anflug gesessen hätte. Die meisten Aussenlandeübeungen kommen übrigens zu weit, weil der Flieger sich nicht hinsetzt....... (Überfahrt)
Das ist dann ein netter "tiefer Überflug" in freier Wildbahn aber keine Ernsthafte/Sinnvolle Außenlandeübung mit trainingseffekt.

Später als Lehrer musste man dem Schüler oft sagen: Gut Ausgesucht aber mit der lahmen Krähe (SF25C mit 60PS) können wir hier keinen Anflug machen, da unsere Performance dort kein Durchstarten ermöglicht

Gruß Reinhard
Ich will (und muß) dir hier entschieden widersprechen. In 20-30m kann ich (als erfahrener Fluglehrer) sehr wohl beurteilen, ob eine Not-/Außenlandung glücken würde oder nicht. Und ich bin überzeugt davon, dass ein Flugschüler (mit gewissen Abschlägen) das genauso gut könnte.
 
Kenneth

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Von der Beschreibung her könnte es sich um eine Notlandeübung im Rahmen der Ausbildung gehandelt haben.
Ob es nicht eher ein Einweisungsflug war? Die Brändli BX-2 Cherry ist ein (nach Zeichnungen gebauter) Experimental - darf ein solches Flugzeug zur Schulung eingesetzt werden?

Eine andere Sache ist der Ort: „400 m westlich der Bahn“ steht im Artikel - sieht eher nach Ziellandeübung als Außenlandeübung aus?
 
Kenneth

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Exil-Däne in Bayern
All die schönen Rechtskenntnisse treffen anscheinend gar nicht zu, denn die Außenlandeübung wäre nur im Rahmen einer Ausbildung erlaubt. Die eventuelle Ziellandeübung am Platz ebenso, aus 2000 ft und ohne Motorhilfe! (Prüfungsbestandteil!).
Wenn sich in den letzten Jahren nichts geändert hat, dann sind (zumindest in Bayern) Ziellandeübungen am Flugplatz immer erlaubt, egal in welchem Zusammenhang.
 
Flugi

Flugi

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Wenn sich in den letzten Jahren nichts geändert hat, dann sind (zumindest in Bayern) Ziellandeübungen am Flugplatz immer erlaubt, egal in welchem Zusammenhang.
Genau.
Mit Ansage beim Flugleiter sollte das jeder im Jahr ein, zweimal machen. Trainiert ungemein das Gefühl für seinen Flieger, aus welcher Höhe komme ich noch sicher irgendwo hin.
Außenlandeübungen dürfen wir außerhalb des Platzes nur mit Lehrer auf geeigneten Flächen machen.
Der Lehrer beurteilt, ob das gepasst hätte oder nicht. Diese Übungen müssen zeitlich und Ort dokumentiert werden.
 
Kenneth

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Exil-Däne in Bayern
Das hier könnte eine Ziellandeübung gewesen sein, die gewaltig schief ging. Sieht nach der 09 in Leutkirch aus, wo die Schwelle sogar versetzt ist.

 

vossba

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Wenn sich in den letzten Jahren nichts geändert hat, dann sind (zumindest in Bayern) Ziellandeübungen am Flugplatz immer erlaubt, egal in welchem Zusammenhang.
Moin,
Ziellandeübungen sind mit oder ohne Lehrer an Flugplätzen immer erlaubt. Die Absprache mit dem Flugleiter dient der Sicherheit, weil man nicht im ausgewiesenen Pattern unterwegs.
Normalerweise ist (Sollte sein) diese Bestandteil des Übungsflugs oder einer Vertrautmachung ( Das haben wir halbjährlich bei den (Operator Proficiency Check) OPC-Checks selbst mit der AN2 gemacht.

Was den beiden mit der Cherry widerfahren ist, werden wir schon rausfinden.

Gruß Reinhard
 

wilco

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Mit Ansage beim Flugleiter sollte das jeder im Jahr ein, zweimal machen.
Die Absprache mit dem Flugleiter dient der Sicherheit, weil man nicht im ausgewiesenen Pattern unterwegs [ist].
Das Thema "Flugleiter" hat sich ja seit 30. April d. J. stark verändert. Außer auf ca. 20 Landeplätzen in D. gibt es keine Flugleiter mehr, nur noch Betriebsleitungen, und die haben in der Luft und auf der Piste buchstäblich nichts mehr zu melden. "Ansagen" und "Absprachen" zu abweichenden Flugverfahren sind passé, es gibt nur noch die horizontale Informationsebene der Piloten untereinander. Man ist also weitgehend an den Inhalt der Platzgenehmigung, die Ausbildungsordnung und eventuell bestehende Ausnahmegenhmigungen der Landesluftfahrtbehörde gebunden.

Kann man nicht alles kennen, deshalb ist das mit dem PPR umso wichtiger.

Nachtrag:
Der Vollständigkeit halber sei angemerkt, dass auch die (zertifizierten) Flugleiter an den erwähnten 20 Plätzen keine Verkehrslenkung durchführen, es gewisse "Absprachen" oder gar Freigaben auch dort nicht geben kann. Verantwortlich ist und bleibt und war immer der Pilot! (Vergeiche Gerichtsurteile zur Kollision Bremgarten 2009!)
 
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